Rechtsform

Steinbrüchel Hüssy ist eine einfache Gesellschaft nach Art. 530 ff. des Obligationenrechts und bezweckt die Bereitstellung der Logistik und Infrastruktur für den Betrieb einer Anwaltskanzlei. Die klientenbezogene, anwaltliche Tätigkeit erfolgt im Namen und auf Rechnung des mandatsführenden Rechtsanwaltes oder der mandatsführenden Rechtsanwältin bzw. im Falle von Rechtsanwältin Alexia Rambosson für die ihr gehörende A. Rambosson AG und bei Gian Andri Töndury für dessen Töndury AG. Die Beauftragten können im Einzelfall weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Steinbrüchel Hüssy beiziehen.

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