Notrecht findet nicht im rechtsfreien Raum statt
Beitrag von Prof. Dr. Urs Saxer, LL.M., Partner
Der Beitrag beleuchtet die rechtsstaatlich motivierten Bindungen des Bundesrats beim Erlass von Notrecht. Gewisse sind schon in der Verfassung und im Gesetz angelegt. Dazu zählen die befristete Gültigkeit und die Notwendigkeit, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten. Hinzu kommt die Bindung an Verfassungsprinzipien und die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.