Die Bedeutung der Unschuldsvermutung in der Medienberichterstattung

Beitrag von Prof. Dr. Urs Saxer, LL.M., Partner

Prof. Saxer äussert sich auf der Medienseite der NZZ vom 28. November 2022 zur Bedeutung der in Medienbeiträgen häufig anzutreffenden Umschreibung «Es gilt die Unschuldsvermutung». Sein NZZ-Beitrag zeigt auf, dass ein floskelhafter Hinweis nicht genügt. Der Beitrag selber muss inhaltlich die Unschuldsvermutung achten. Mit deren Erwähnung können allfällige Persönlichkeitsverletzungen nicht gewissermassen «kompensiert» werden.

NZZ: Es gilt die Unschuldsvermutung